Stanleystr. 7
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Commercial register no.: Wiesbaden HRA 8999
Purchase tax no.: DE248775003
CEO: Jürgen Gottschalk
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Maklervertrag
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der Angebotsbeschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen zwischen Gottschalk Immobilien Ltd. & Co KG (im folgenden Makler genannt) und dem Vertrags-Partner/Angebotsempfänger.
2. Angebot
Die im Angebot gemachten Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen des Verkäufers bzw. Vermieters. Der Makler hat sich um richtige und vollständige Information bemüht, kann jedoch nicht für die Angaben des Verkäufers bzw. Vermieters haften. War das Angebot dem Interessenten schon bekannt, so ist dies dem Makler unverzüglich schriftlich, unter Angabe des Voranbieters und des Datums des Vorangebots, mitzuteilen, andernfalls gilt das Angebot des Maklers, im Falle eines Vertragsabschlusses, zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung an den Makler. Das Angebot ist nur für den im Anschreiben benannten Adressaten bestimmt. Es ist vom Empfänger vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht ohne Zustimmung des Maklers zugänglich gemacht werden. Der Makler ist berechtigt. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Angebotsempfänger geltend zu machen, sofern ihm durch den Bruch der Vertraulichkeit ein Schaden entstanden ist.
3. Provision
VERKAUF: Die Käufer-Courtage in Höhe von 5,00 % auf den Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Bei der Kauf-Vermittlung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern (auch mit ELW) schreibt der Gesetzgeber eine Provisionsteilung 50/50 für Verkäufer und Käufer vor, die Standard-Courtage beträgt hier jeweils für Käufer und Verkäufer 2,5% zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertragspartner/Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den notariellen Kaufvertrag abschließt. Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten (Verkäufer und Käufer) provisionspflichtig tätig zu werden.
VERMIETUNG: Wohnobjekte zur Miete in Deutschland sind für den Interessenten provisionsfrei, sofern er dem Makler nicht einen schriftlichen Suchauftrag erteilt hat und dieser ihm Objekte anbietet, die ihm nur im Rahmen dieses Suchauftrages bekannt geworden sind. Für gewerbliche Miet-Objekte entsteht eine Mieter-Provision von 2,38 Mieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Gottschalk Immobilien Ltd. & Co KG und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertragspartner/Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den notariellen Kaufvertrag abschließt. Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten (Verkäufer und Käufer) provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages gleichwertig ist auch ein anderer als der angebotene Vertrag, sofern dieser inhaltlich identisch ist mit dem ursprünglich angebotenen Vertrag. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch. Dasselbe gilt, wenn der tatsächlich geschlossene notarielle Kaufvertrag inhaltlich vom Angebot abweicht, aber wirtschaftlich den gleichen Erfolg erzielt oder ein notarieller Kaufvertrag über ein anderes, ebenfalls dem Verkäufer gehörendes Objekt zustande kommt, wenn der Makler im Rahmen des Auftrags den Nachweis zum Abschluss des entsprechenden Vertrages mit dem Auftraggeber oder die Benennung des Vertragspartners ermöglicht hat.
5. Dritte Parteien
Der Provisionsanspruch gegenüber dem Makler wird auch dann fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag mit einer anderen Partei als dem Angebotsempfänger zustande kommt, die mit letzterem jedoch in einem besonders engen persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer des Objekts ein Vertrag zustande kommt, haftet der Vertrags-Partner/Angebots-Empfänger auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich die dritte Partei auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.
6. Vertragsabschluss
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Termin für die notarielle Beurkundung oder Mietvertragsunterzeichnung und auf eine Ausfertigung der notariellen Kaufurkunde.
7. Haftung
Die Angebote des Maklers sind freibleibend. Zwischen-Verkauf, -Vermietung oder –Verpachtung bleiben dem Objektanbieter ausdrücklich vorbehalten, sofern hierüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Die Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers oder Vermieters erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
8. Sonstiges
Der Vertragspartner/Angebotsempfänger bestätigt anschließend, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über die Inhalte des Angebots hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur mit schriftlicher Bestätigung Gültigkeit erlangen. Der Makler nimmt keine Zahlungen für Verkäufer oder Vermieter in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist, soweit der Kauf- oder Miet-Interessent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat, der Sitz des Maklers. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist die Allgemeine Geschäftsbedingung vielmehr ihrem Sinn gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
10_2022